Zahlen, Daten, Fakten
RoHS, REACH und mehr – Warum bleifreie Metalle und deren Erzeugnisse deine zukünftigen Entwicklungen sichern
Blei ist ein Werkstoff mit besonderen Eigenschaften, der in der Industrie nach wie vor eine wichtige Rolle spielt. Andererseits ist Blei ein toxisches Schwermetall, dessen Eintrag in die Umwelt minimiert werden sollte. Namhafte OEMs fordern daher bereits heute bleifreie Alternativen und setzen diese erfolgreich ein. Gründe hierfür sind der steigende Aufwand und das steigende Risiko bei der Verwendung von Blei. Dieser Mehraufwand spiegelt sich in verschiedenen Verordnungen und Richtlinien weltweit wider:
Die EU-Richtlinie RoHS 2011/65/EU soll die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten einschränken. Dadurch soll der Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt minimiert werden. Blei als ein Stoff, der gemäß Artikel 4 Absatz 1 der RoHS-Richtlinie Beschränkungen unterliegt, hat eine definierte maximal zulässige Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent in homogenen Werkstoffen.
Die Ausnahmeregelung 6c des Anhangs III erlaubt „Kupferlegierungen mit einem Massenanteil von bis zu 4 % Blei“. Diese Ausnahmeregelung läuft eigentlich am 21. Juli 2021 aus. Da die zuständige EU-Kommission noch keine Entscheidung über eine mögliche Verlängerung mitgeteilt hat, bleibt die Ausnahmeregelung bis auf Weiteres gültig. Details und der aktuelle Status zur Ausnahmeregelung sind in den nachfolgenden FAQs zusammengefasst.
Hinweis: Alle Powerelemente von Würth Elektronik ICS sind RoHS-konform. Die Original-Powerelemente sind RoHS-konform gemäß der Ausnahmeregelung Annex III, 6c. Die bleifreien LF Powerelements sind ohne Ausnahmeregelung RoHS-konform und somit eine zukunftssichere Lösung.
Ziel der „Altfahrzeug-Richtlinie“ ist es, dass Werkstoffe und Bauteile von Fahrzeugen, die in Verkehr gebracht werden, möglichst umweltfreundlich sind und beispielsweise kein Blei, Quecksilber, Cadmium oder sechswertiges Chrom enthalten. Für Blei gilt ein Grenzwert von bis zu 0,1 Gewichtsprozent. Auf der Grundlage der Ausnahme 3 können Kupferlegierungen mit einem Bleianteil von bis zu 4 % verwendet werden.
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 10.03.2023 zur „Änderung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge“ wurde eine erneute Überprüfung der Ausnahmeregelung im Jahr 2025 angekündigt.
REACH ist eine Verordnung (EG Nr. 1907/2006) der Europäischen Union mit dem Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor möglichen Risiken durch Chemikalien zu schützen. Im Jahr 2018 wurde Blei in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe, auch SVHC-Liste (Substance of Very High Concern) genannt, aufgenommen. Gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung ergibt sich daraus eine Informationspflicht entlang der Lieferkette. Wenn Halbzeuge oder andere Erzeugnisse aus Kupferlegierungen hergestellt wurden, die mehr als 0,1 % Blei enthalten, muss dies bei der Lieferung angegeben werden. Die Verwendbarkeit und Anwendbarkeit von Produkten mit bleihaltigen Kupferlegierungen bleibt von der Aufnahme in die Kandidatenliste bis auf Weiteres unberührt.
Hinweis: Würth Elektronik ICS vermerkt auf den Lieferpapieren einen entsprechenden Hinweis auf den Bleigehalt von >0,1 % bei den nicht bleifreien Original-Powerelementen.
Ein Blick in die Zukunft – Auswirkungen der RoHS-Entscheidung auf deine Projekte
Die RoHS-Ausnahmeregelung 6c wäre eigentlich zum 21. Juli 2021 für die Gerätekategorien 1-7 und 10 sowie teilweise für die Kategorien 8 und 9 ausgelaufen. Einige Anträge auf Verlängerung der Ausnahmeregelung wurden jedoch fristgerecht eingereicht. Aus diesem Grund bleibt die Ausnahme 6c so lange gültig, bis die EU-Kommission über diese Anträge entschieden hat.
Das Öko-Institut e.V. prüft derzeit die Notwendigkeit und den Umfang einer Verlängerung der Ausnahmeregelung. Für die EU-Kommission stellt der Bericht des Öko-Instituts eine wichtige wissenschaftliche Entscheidungsgrundlage dar. Eine Entscheidung der EU-Kommission steht derzeit noch aus. Folgende Faktoren sind bei der Entscheidung maßgebend:
Unter Berücksichtigung dessen erwarten unsere Experten eine Verlängerung um fünf Jahre. Somit wäre das Auslaufdatum der Ausnahmeregelung der 21. Juli 2026. Die Sunset-Phase würde somit bereits zu Beginn des Produktlebenszyklus enden und Bauteile mit bleihaltigen elektronischen Komponenten dürften nicht mehr verkauft und verbaut werden. Dies würde eine Re-Qualifizierung der bereits entwickelten Produkte bedeuten, welche mit umfassendem Zeit- und Kostenaufwand verbunden wäre.
Eine weitere Verlängerung über die fünf Jahre hinaus halten unsere Experten aufgrund der bestehenden Trends derzeit für unwahrscheinlich und empfehlen daher, bereits jetzt die Umstellung auf bleifreie Alternativen zu prüfen. Bei Neuentwicklungen sollte grundsätzlich auf bleifreie Komponenten gesetzt werden.
Lassen Sie sich jetzt von uns beraten und bleiben Sie zukunftssicher!
Für alle Gerätekategorien wurden fristgerecht (mindestens 18 Monate vor Auslaufen der Ausnahmen gemäß Artikel 5 Abs. 5 RoHS Richtlinie) Anträge zur Erneuerung der Ausnahme gestellt. Bis die EU-Kommission über diese Anträge entscheidet, bleibt die Ausnahme 6c gültig.
Gemäß Artikel 5 Absatz 5 der RoHS-Richtlinie entscheidet die Europäische Kommission über einen Antrag spätestens sechs Monate vor Ablauf einer bestehenden Ausnahme [...], sofern nicht aufgrund besonderer Umstände eine andere Frist gerechtfertigt ist.
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der RoHS-Richtlinie können die Gerätekategorien 1 bis 7 und 10 um maximal fünf Jahre ab dem ursprünglichen Enddatum (21.07.2021) verlängert werden. Neues Enddatum wäre dann der 21.07.2026 plus eventuelle Auslaufphase.
Die Kategorien 8 und 9 können um maximal sieben Jahre ab dem ursprünglichen Enddatum (21.07.2021) verlängert werden. Das neue Enddatum wäre dann der 21.07.2028 plus eine mögliche Sunset-Phase.
Allerdings kann die EU-Kommission gemäß Artikel 5 Absatz 2 auch einen kürzeren Zeitraum festlegen. Im Gespräch ist eine Verlängerung um mittlerweile fünf Jahre. Das Enddatum der Ausnahmeregelung wäre dann der 21.07.2024 zuzüglich einer möglichen Sunset-Phase.
Aufgrund des derzeit hohen Einsatzes von bleihaltigem Messing erscheint ein baldiger Beginn der Sunset-Phase und damit ein Verbot von Blei derzeit nicht realistisch. Aus diesem Grund ist eine weitere Verlängerung sehr wahrscheinlich. Diese wird dann rückwirkend ab dem jeweiligen vermeintlichen Auslaufdatum gelten und voraussichtlich die einzelnen Geräteklassen differenziert betrachten.
Das Öko-Institut hat eine Empfehlung zur Verlängerung der Ausnahme 6c für alle Geräteklassen bis zum 21.07.2026 abgegeben. Das „RoHS Umbrella Project“ empfiehlt eine Verlängerung für ausgewählte Geräteklassen (8, 9 & 11). Die Analysen, Berichte und Empfehlungen dienen als Grundlage für die Entscheidungsfindung der zuständigen EU-Kommission. Diese Entscheidung steht derzeit noch aus.
Wir als Würth Elektronik ICS gehen davon aus, dass es nach dem 21.07.2026 keine weitere Verlängerung geben wird.
Aus Sicht der Experten von Würth Elektronik ICS: Auf jeden Fall! Viele Projekte haben von der Entwicklung bis zum „End of Life“ eine Gesamtdauer von mehreren Jahren, egal ob im Automobil-, Elektronik-, Industrie- oder Nutzfahrzeugbereich. Mit den bleifreien LF Powerelementen sind Sie für die Zukunft gerüstet. Aufwändige Re-Qualifizierungen werden vermieden, Prozesssicherheit für Neuentwicklungen geschaffen und namhafte OEMs, die bereits bleifreie Produkte fordern und erfolgreich einsetzen, können problemlos bedient werden.
Der weltweite Trend ist eindeutig: Der Einsatz von Blei wird immer weiter reduziert. Beispiele sind:
Um Abfälle aus Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren oder ganz zu vermeiden, gibt es die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU. Diese sieht unter anderem Recycling und Wiederverwendung vor und schafft den rechtlichen Rahmen, damit entsprechende Geräte gesammelt und ihre Rohstoffe fachgerecht recycelt werden können. Die Richtlinie verbietet zwar keine toxischen Metalle und Schwermetalle, sorgt aber dafür, dass die Kosten für deren Entsorgung weiter steigen.
Weitere vergleichbare Regelungen werden weltweit umgesetzt, z.B.:
Unternehmen, die in Kalifornien (USA) tätig sind, müssen die Richtlinien der California Proposition 65 (Prop 65), auch "Safe Drinking Water and Toxic Enforcement Act" von 1986 genannt, kennen und einhalten. Das Gesetz listet mehr als 800 Chemikalien auf, die "dem Staat als krebserregend oder als Verursacher von Geburtsfehlern und anderer Reproduktionstoxizität bekannt sind". Blei ist auf der Proposition 65 Liste aufgeführt. Prop 65 ist ein "Recht des Verbrauchers auf Information". Sofern Unternehmen nicht von der Einhaltung der Vorschriften befreit sind, müssen sie eine "klare und unmissverständliche Warnung" aussprechen, wenn ihre Produkte Personen mit den gelisteten Chemikalien in Kontakt bringen können. Ebenso müssen sie die Öffentlichkeit warnen, wenn sie gelistete Chemikalien in Trinkwasserquellen einleiten.
Für alle Elektro- und Elektronikprodukte, die in der Volksrepublik China in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, gilt ein Konzentrationsgrenzwert von 0,1 % Blei. Wird dieser Wert überschritten, besteht im B2C-Geschäft eine Kennzeichnungspflicht.
Südkorea hat bereits 2007 den „Act for Resource of Electrical and Electronic Equipment and Vehicles“ - allgemein als Korea RoHS bezeichnet - verabschiedet. Dieses Gesetz übernimmt weitgehend die EU-Richtlinien RoHS, WEEE und ELV (Altauto-Richtlinie).