Bleifrei werden bis zum
30. Juni 2027!
Die RoHS-Ausnahmeregelung 6c läuft aus! Hier findest Du heraus, wie Du deine Projekte rechtzeitig auf bleifreie Lösungen umstellst und was Du beachten musst.
Die Europäische Union läutet die Schlussphase des Umstiegs auf bleifreie Lösungen in der Elektronikindustrie ein. Jahrzehntelang spielte Blei eine zentrale Rolle in Loten, Legierungen und Bauteilen. Gleichzeitig jedoch ist bekannt, dass Blei ein hochtoxisches Schwermetall ist, das erhebliche Gefahren für Gesundheit und Umwelt birgt.
Vor diesem Hintergrund wächst der Druck von Politik, Gesellschaft und Kunden: Insbesondere durch die zunehmende Bedeutung der Nachhaltigkeit und dementsprechende Regularien werden klare Signale gesetzt, dass bleifreie Elektronik der Standard der Zukunft ist. Dabei sorgen strengere Vorgaben aus der RoHS-Richtlinie, der REACH-Verordnung sowie weitere Richtlinien (wie bspw. die ELV-Richtlinie) und die aktuellen Entwicklungen rund um die RoHS-Ausnahmerichtlinie 6c dafür, dass Unternehmen ihre Entwicklungs- und Produktionsprozesse neu ausrichten müssen.
Dieser Leitfaden gibt einen umfassenden Überblick über den Status Quo, die rechtlichen Rahmenbedingungen, Szenarien für die Zukunft sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen.
INHALTE:
RoHS, REACH und mehr
Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU soll die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten einschränken. Dadurch soll der Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt minimiert werden. Für Blei gilt als ein Stoff, der gemäß Artikel 4 Absatz 1 der RoHS-Richtlinie Beschränkungen unterliegt, die definierte maximal zulässige Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent in homogenen Werkstoffen. Jedoch erlauben die RoHS-Ausnahmerichtlinien vereinzelt höhere Grenzwerte, wie beispielsweise die Ausnahmeregelung 6c des Anhangs III.
Hinweis: Alle Powerelemente von Würth Elektronik ICS sind RoHS-konform. Die Original Powerelemente sind RoHS-konform gemäß der Ausnahmeregelung Annex III, 6c. Die bleifreien LF Powerelements sind ohne Ausnahmeregelung RoHS-konform und somit eine zukunftssichere Lösung.
Die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) der Europäischen Union regelt Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe. Seit 2018 ist Blei auf der SVHC-Liste (Substance of Very High Concern). Konsequenzen:
Hinweis: Würth Elektronik ICS vermerkt auf den Lieferpapieren einen entsprechenden Hinweis auf den Bleigehalt von >0,1 % bei den nicht bleifreien Original-Powerelementen.
Die Altfahrzeug-Richtlinie (2000/53/EG, ELV) begrenzt Schwermetalle wie Blei in Fahrzeugen auf 0,1 %. Auf der Grundlage der Ausnahme 3 bestehen für Kupferlegierungen mit bis zu 4 % Bleianteil derzeit Sonderregelungen. Eine Überprüfung dieser Regelungen wurde bereits für 2025 angekündigt.
Update 2025
Die RoHS-Ausnahmerichtlinie 6c erlaubt, dass Kupferlegierungen bis zu 4 % Blei enthalten dürfen. Diese Ausnahme ist besonders für die Automobil- und Elektronikindustrie wichtig, da Alternativen nicht immer dieselben technischen Eigenschaften bieten. Die Ausnahmerichtlinie 6c hat nach einer erneuten Verlängerung ein offizielles Ablaufdatum: 30. Juni 2027. Danach dürften maximal 0,1 % Blei in Kupferlegierungen enthalten sein.
Dieses Datum bedeutet jedoch nicht das finale Ende für die Ausnahmeregelung. Im Dezember 2025 wurde ein weiterer Verlängerungsantrag gestellt. Somit bleibt die Ausnahme gemäß RoHS-Richtlinie bis zur Entscheidung der EU-Kommission gültig. Ein Entscheidungszeitpunkt nach vorliegender Bewertung des Antrages ist derzeit nicht absehbar und kann mehrere Jahre dauern.
Im Falle einer Ablehnung gilt üblicherweise eine Übergangsfrist (sog. „Sunset Phase“) von 12 bis 18 Monaten, die erst mit Veröffentlichung der Entscheidung beginnt.
Das bedeutet zusammenfassend:
Prognose
Die EU-Kommission hat offiziell eine Bearbeitungszeit von 18 bis 24 Monaten ab Antragstellung Zeit eingehende Anträge zu prüfen. Sollte die EU-Kommission die Verlängerungsanträge ablehnen, gilt das Ablaufdatum zum 30. Juni 2027 endgültig bzw. startet die Sunset-Phase.
Für laufende Entwicklungsprojekte hätte eine finale Ablehnung einer Verlängerungsanträge umfassende Auswirkungen zur Folge:
Das würde auch für Produkte gelten, die bereits vor dem 30. Juni 2027 auf den Markt kommen sollen. Historisch gesehen kann es jedoch zu längeren Verzögerungen bei der Entscheidungsfindung kommen, was eine längere Gültigkeit der bisherigen Ausnahmeregelungen über das Ablaufdatum hinaus zur Folge hätte.
Was tun?
Die Elektronikindustrie muss seit 2025 klare Entscheidungen treffen. Mit dem absehbaren Ende der RoHS-Ausnahmerichtlinie 6c zum 30. Juni 2027 ist Handeln gefragt.
Mit Blick auf die EU-Klimaziele 2030 und den globalen Trend zur Kreislaufwirtschaft ist klar: Blei hat in der Elektronik keine Zukunft! Unternehmen, die jetzt konsequent auf Alternativen umstellen, sichern sich regulatorische Sicherheit, wirtschaftliche Stabilität und einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Let it be lead-free!
Die Zukunft der Leistungselektronik ist bleifrei – Genau wie die bleifreien LF Powerelements von Würth Elektronik ICS!
Services
Für alle Gerätekategorien wurden fristgerecht (mindestens 18 Monate vor Auslaufen der Ausnahmen gemäß Artikel 5 Abs. 5 RoHS Richtlinie) Anträge zur Erneuerung der Ausnahme gestellt. Bis die EU-Kommission über diese Anträge entscheidet, bleibt die Ausnahme 6c gültig.
Aufgrund des derzeit hohen Einsatzes von bleihaltigem Messing erscheint ein baldiger Beginn der Sunset-Phase und damit ein Verbot von Blei derzeit nicht realistisch. Aus diesem Grund ist eine weitere Verlängerung sehr wahrscheinlich. Diese wird dann rückwirkend ab dem jeweiligen vermeintlichen Auslaufdatum gelten und voraussichtlich die einzelnen Geräteklassen differenziert betrachten.
Das Öko-Institut hat eine Empfehlung zur Verlängerung der Ausnahme 6c für alle Geräteklassen bis zum 21.07.2026 abgegeben. Das „RoHS Umbrella Project“ empfiehlt eine Verlängerung für ausgewählte Geräteklassen (8, 9 & 11). Die Analysen, Berichte und Empfehlungen dienen als Grundlage für die Entscheidungsfindung der zuständigen EU-Kommission. Diese Entscheidung steht derzeit noch aus.
Wir als Würth Elektronik ICS gehen davon aus, dass es nach dem 21.07.2026 keine weitere Verlängerung geben wird.
Aus Sicht der Experten von Würth Elektronik ICS: Auf jeden Fall! Viele Projekte haben von der Entwicklung bis zum „End of Life“ eine Gesamtdauer von mehreren Jahren, egal ob im Automobil-, Elektronik-, Industrie- oder Nutzfahrzeugbereich. Mit den bleifreien LF Powerelements bist Du für die Zukunft gerüstet. Aufwändige Re-Qualifizierungen werden vermieden, Prozesssicherheit für Neuentwicklungen geschaffen und namhafte OEMs, die bereits bleifreie Produkte fordern und erfolgreich einsetzen, können problemlos bedient werden.
Der weltweite Trend ist eindeutig: Der Einsatz von Blei wird immer weiter reduziert. Beispiele sind:
Um Abfälle aus Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren oder ganz zu vermeiden, gibt es die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU. Diese sieht unter anderem Recycling und Wiederverwendung vor und schafft den rechtlichen Rahmen, damit entsprechende Geräte gesammelt und ihre Rohstoffe fachgerecht recycelt werden können. Die Richtlinie verbietet zwar keine toxischen Metalle und Schwermetalle, sorgt aber dafür, dass die Kosten für deren Entsorgung weiter steigen.
Weitere vergleichbare Regelungen werden weltweit umgesetzt, z.B.:
Unternehmen, die in Kalifornien (USA) tätig sind, müssen die Richtlinien der California Proposition 65 (Prop 65), auch "Safe Drinking Water and Toxic Enforcement Act" von 1986 genannt, kennen und einhalten. Das Gesetz listet mehr als 800 Chemikalien auf, die "dem Staat als krebserregend oder als Verursacher von Geburtsfehlern und anderer Reproduktionstoxizität bekannt sind". Blei ist auf der Proposition 65 Liste aufgeführt. Prop 65 ist ein "Recht des Verbrauchers auf Information". Sofern Unternehmen nicht von der Einhaltung der Vorschriften befreit sind, müssen sie eine "klare und unmissverständliche Warnung" aussprechen, wenn ihre Produkte Personen mit den gelisteten Chemikalien in Kontakt bringen können. Ebenso müssen sie die Öffentlichkeit warnen, wenn sie gelistete Chemikalien in Trinkwasserquellen einleiten.
Für alle Elektro- und Elektronikprodukte, die in der Volksrepublik China in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, gilt ein Konzentrationsgrenzwert von 0,1 % Blei. Wird dieser Wert überschritten, besteht im B2C-Geschäft eine Kennzeichnungspflicht.
Südkorea hat bereits 2007 den „Act for Resource of Electrical and Electronic Equipment and Vehicles“ - allgemein als Korea RoHS bezeichnet - verabschiedet. Dieses Gesetz übernimmt weitgehend die EU-Richtlinien RoHS, WEEE und ELV (Altauto-Richtlinie).





